Welche Zahnästhetik Verfahren es gibt und wie tief sie in den Zahn eingreifen
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Zahnästhetik Verfahren verändern Farbe, Form oder Stellung der Zähne und reichen vom Aufhellen der Zahnoberfläche bis zur Krone, die den ganzen Zahn umschließt. Die ästhetische Zahnmedizin unterscheidet dabei fünf gängige Behandlungen: Bleaching, Bonding mit Komposit, Veneers, Keramikkronen und Aligner. Entscheidend für die Wahl ist weniger der Wunsch als der Befund, also der Zustand von Zahnschmelz, Zahnfleisch und Biss, und die Frage, wie viel gesunde Zahnsubstanz ein Verfahren kostet.
Was umfassen Zahnästhetik Verfahren?
Zahnästhetik Verfahren sind zahnärztliche Behandlungen, deren Ziel das Erscheinungsbild der Zähne ist und nicht in erster Linie die Behandlung einer Erkrankung. Die Verfahren unterscheiden sich vor allem darin, ob sie Zahnsubstanz abtragen, etwas auf den Zahn aufbringen oder den Zahn im Kiefer bewegen.
Nach der Tiefe des Eingriffs geordnet, ergeben die fünf Verfahren eine Reihe vom reversiblen bis zum substanzintensiven Eingriff:
- Bleaching: chemisches Aufhellen der Zahnfarbe ohne Abtrag von Zahnsubstanz.
- Bonding: Auftragen von Komposit, einem zahnfarbenen Kunststoff mit Keramikfüllstoffen, direkt auf den Zahn.
- Veneers: dünne Schalen aus Keramik, die auf die Vorderseite der Zähne geklebt werden.
- Keramikkronen: Kappen aus Vollkeramik, die den beschliffenen Zahn rundum fassen.
- Aligner: transparente Kunststoffschienen, die die Zahnstellung schrittweise verändern.
Die Reihenfolge der Liste ist zugleich eine Reihenfolge der Folgen: Ein Bleaching lässt den Zahn in seiner Form unverändert, eine Krone verändert ihn unumkehrbar, und genau dieser Unterschied macht die Farbe zum ersten Prüfpunkt.
Wie hellt ein Bleaching die Zahnfarbe auf?
Ein Bleaching hellt die Zahnfarbe auf, indem Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid in den Zahnschmelz eindringt und eingelagerte Farbstoffe oxidiert. Die Form des Zahns bleibt dabei unverändert, Zahnsubstanz wird nicht abgetragen.
Zahnärztliche Praxen bieten das Bleaching in zwei Formen an. Beim Home-Bleaching trägt die Patientin oder der Patient das Gel über mehrere Tage in individuell angefertigten Schienen, beim In-Office-Bleaching erfolgt die Anwendung in der Praxis, nachdem das Zahnfleisch mit einem Schutzlack abgedeckt wurde. Ein Zahn, der nach einer Wurzelbehandlung von innen dunkel geworden ist, wird mit einem internen Bleaching behandelt, bei dem das Mittel in den Zahn eingebracht wird.
Für Bleaching-Produkte gelten in der EU feste Grenzen nach der Richtlinie 2011/84/EU. Mittel mit mehr als 0,1 und höchstens 6 Prozent enthaltenem oder freigesetztem Wasserstoffperoxid dürfen nur an Zahnärztinnen und Zahnärzte abgegeben werden, die erste Anwendung erfolgt durch sie oder unter ihrer direkten Aufsicht, und an Personen unter 18 Jahren dürfen solche Mittel nicht angewendet werden. Produkte mit mehr als 6 Prozent sind als kosmetisches Mittel nicht zulässig.
Den Ausgangswert dokumentiert die Praxis vor der Behandlung mit einer Farbskala, etwa dem VITA classical Farbring mit 16 Farbstufen. Wie stark sich die Zahnfarbe verändert, hängt von Art und Ursache der Verfärbung ab und lässt sich vorab nicht in Farbstufen zusagen.
Wirkt ein Bleaching auch auf Kronen und Füllungen?
Ein Bleaching wirkt nicht auf Kronen, Füllungen, Veneers oder Brücken, weil Keramik und Komposit ihre Farbe unter dem Gel nicht verändern. Bestehende Restaurationen im sichtbaren Bereich heben sich nach dem Aufhellen deshalb unter Umständen deutlicher vom eigenen Zahn ab und müssen später farblich angepasst werden.
Welche Nebenwirkungen hat ein Bleaching?
Die häufigste Nebenwirkung eines Bleachings ist eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne auf Kälte und Wärme. Gelangt Gel an das Zahnfleisch, kann es dort zu Reizungen kommen. Bei Karies, freiliegenden Zahnhälsen oder undichten Füllungen wird vor einem Bleaching zuerst der Befund behandelt.
Ein Bleaching verändert damit nur die Farbe, und wo die Form eines Zahns stört, eine abgebrochene Kante oder eine Lücke, braucht es ein Verfahren, das Material hinzufügt.
Wann kommt ein Bonding mit Komposit infrage?
Ein Bonding mit Komposit kommt infrage, wenn kleinere Formfehler korrigiert werden sollen: abgebrochene Schneidekanten, schmale Lücken zwischen den Frontzähnen oder einzelne Zähne, die kürzer wirken als ihre Nachbarn. Das Material wird direkt auf den Zahn modelliert, meist in einer Sitzung.
Für den Halt raut die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahnschmelz mit Phosphorsäure an, trägt einen Haftvermittler auf und baut das Komposit in Schichten auf. Jede Schicht wird mit Licht ausgehärtet und am Ende poliert. Der Zahn wird dafür in vielen Fällen nicht oder nur minimal beschliffen.
Komposit unterscheidet sich von Keramik in der Oberfläche. Der Kunststoff nimmt mit der Zeit Farbstoffe aus Kaffee, Tee oder Rotwein auf und verliert an Glanz, lässt sich aber nachpolieren und bei kleineren Abplatzungen in der Praxis ergänzen.
Das Bonding bleibt damit der kleinste Eingriff, der die Form verändert, doch bei mehreren Zähnen mit Verfärbung und Formfehler zugleich stößt Komposit an Grenzen, die Keramik anders löst.
Was unterscheidet Veneers von einem Bonding?
Veneers unterscheiden sich von einem Bonding durch Material und Herstellung: Die Keramikschalen werden im Labor gefertigt und anschließend auf die Vorderseite der Zähne geklebt. Keramik hält ihre Farbe stabiler als Komposit, die Behandlung erfordert dafür in der Regel mehrere Termine und einen Abtrag am Zahnschmelz.
Vor dem Kleben trägt die Praxis den Zahnschmelz an der Vorderseite meist um wenige Zehntelmillimeter ab, damit die Schale nicht aufträgt. Dieser Abtrag ist nicht umkehrbar, ein so vorbereiteter Zahn braucht von da an eine Versorgung. Sogenannte Non-Prep-Veneers kommen ohne Abtrag aus, eignen sich aber nur bei passender Zahnstellung und Zahnform.
Veneers bringen eigene Risiken mit, die in der Planung zusammen mit dem Nutzen zu besprechen sind. Die Keramikschale kann abplatzen oder sich lösen, am Rand können Verfärbungen entstehen, und nach dem Beschleifen reagieren manche Zähne eine Zeit lang empfindlich. Bei nächtlichem Zähneknirschen, dem Bruxismus, steigt die Belastung der Schalen, weshalb die Praxis vorab die Funktion des Kiefers prüft.
Veneers decken damit nur die Vorderseite ab, und ein Zahn mit großen Füllungen oder nach einer Wurzelbehandlung braucht deshalb oft eine Versorgung, die den ganzen Zahn fasst.
Wann sind Keramikkronen ein Zahnästhetik Verfahren?
Keramikkronen gehören zu den Zahnästhetik Verfahren, wenn ein Zahn so stark gefüllt, verfärbt oder geschwächt ist, dass eine Schale nicht mehr genug Halt findet. Die Krone umschließt den beschliffenen Zahn vollständig und ersetzt seine sichtbare Oberfläche.
Vollkeramische Kronen bestehen meist aus Zirkonoxid oder Lithiumdisilikat. Beide Werkstoffe lassen Licht teilweise durch und kommen damit dem Aussehen des Zahnschmelzes nahe, unterscheiden sich aber in Festigkeit und Lichtdurchlässigkeit, was die Wahl je nach Position im Kiefer bestimmt.
Für eine Krone wird deutlich mehr Zahnsubstanz abgetragen als für ein Veneer. Beim Beschleifen kann der Zahnnerv gereizt werden, in einzelnen Fällen folgt später eine Wurzelbehandlung, und auch Keramik kann brechen. Aus diesem Grund gilt die Krone in der ästhetischen Zahnmedizin als Mittel für Zähne, die ohnehin eine Versorgung brauchen, und nicht als erster Schritt bei gesunden Zähnen.
Kronen und Veneers verändern das Aussehen eines Zahns an seinem Platz, doch wenn der Zahn selbst schief steht, setzt eine Korrektur der Stellung früher an und spart oft Substanz.
Wie korrigieren Aligner die Zahnstellung?
Aligner korrigieren die Zahnstellung mit einer Serie transparenter Kunststoffschienen, von denen jede die Zähne um einen kleinen Schritt weiterbewegt. Grundlage ist ein digitaler Scan des Gebisses, aus dem die Praxis den Verlauf der Bewegung am Rechner plant.
Die Schienen werden nach Plan in festen Abständen gewechselt und nahezu ganztägig getragen, herausgenommen werden sie zum Essen und zur Zahnpflege. Damit die Schienen die Zähne greifen, setzt die Praxis häufig kleine Erhebungen aus Komposit auf einzelne Zähne, die sogenannten Attachments. Engstand, leichte Drehungen und kleine Lücken gehören zu den typischen Einsatzbereichen.
Wie jede kieferorthopädische Behandlung bringen Aligner Risiken mit. Nach jedem Schienenwechsel ist ein Druckgefühl üblich, und bei Zahnbewegungen können sich die Wurzelspitzen verkürzen, was die Praxis bei der Kontrolle im Blick behält. Ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers lassen sich mit Schienen allein nicht korrigieren und verlangen eine festsitzende Apparatur oder eine Kombination mit Kieferchirurgie.
Brauchen Aligner nach der Behandlung einen Retainer?
Nach einer Behandlung mit Alignern brauchen die Zähne einen Retainer, weil sie ohne Halt in ihre alte Stellung zurückwandern können. Ein Retainer ist entweder ein dünner Draht, der an der Innenseite der Frontzähne befestigt wird, oder eine herausnehmbare Schiene für die Nacht.
Die Wahl unter den Zahnästhetik Verfahren folgt damit keiner festen Rangfolge, und weil Farbe, Form und Stellung oft gleichzeitig betroffen sind, beginnt jede sinnvolle Planung mit dem Befund.
Wie wird das passende Zahnästhetik Verfahren ausgewählt?
Das passende Zahnästhetik Verfahren ergibt sich aus Befund, Ziel und dem Eingriff, den die Patientin oder der Patient in Kauf nehmen möchte. Ob ein Verfahren infrage kommt, klärt die Untersuchung, nicht der Blick in den Spiegel.
Die Planung in der Praxis folgt in der Regel einer festen Abfolge von vier Schritten, von denen jeder die Auswahl weiter eingrenzt:
- Befund: Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Kiefergelenk, bei Bedarf mit Röntgenbild.
- Vorbehandlung: Behandlung von Karies und Zahnfleischentzündungen, oft verbunden mit einer professionellen Zahnreinigung.
- Planung: Fotos, Scan und ein Probeaufbau aus Kunststoff direkt im Mund, das sogenannte Mock-up.
- Kostenplan: schriftlicher Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung.
Das Mock-up zeigt als Probe im Mund, wie sich Form und Länge der Zähne verändern würden, bevor Zahnsubstanz abgetragen wird. Ein Bild am Bildschirm oder ein Probeaufbau ist dabei eine Planungshilfe und keine Zusage für das Ergebnis, weil Zahnfarbe, Zahnfleisch und Heilung individuell verlaufen. Eine nach Behandlungen gegliederte Übersicht zu Bleaching, Veneers, Aligner-Therapie und digitaler Lächelplanung steht auf reuleke-kollegen.de, mit einer eigenen Seite je Verfahren.
Ein schriftlicher Kostenplan macht den Eingriff vergleichbar, doch was davon am Ende selbst zu zahlen ist, entscheidet sich an der Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und Wunschbehandlung.
Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnästhetik Verfahren?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnästhetik Verfahren nur dann, wenn ein medizinischer Befund vorliegt, und auch dann nur für die Regelversorgung. Rein ästhetische Behandlungen wie ein Bleaching oder Veneers an gesunden Zähnen sind private Leistungen und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, der GOZ, abgerechnet.
Bei Kronen gibt es einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich nach der Regelversorgung für den jeweiligen Befund richtet und nicht nach dem gewählten Material. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung und steigt mit lückenlos geführtem Bonusheft nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Wer eine aufwendigere Keramik wählt, trägt die Differenz selbst.
Für Aligner gilt eine eigene Regel. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die Kasse die kieferorthopädische Behandlung ab Behandlungsbedarfsgrad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen, bei Erwachsenen nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische Behandlung erfordern. Eine private Zahnzusatzversicherung kann Teile übernehmen, die Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.
In Baden-Württemberg bieten die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Patientenberatung an, auch zu Kostenplänen und Fragen der Abrechnung. Dieser Text ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung und Beratung, denn welches Verfahren für einen Zahn infrage kommt, lässt sich nur am Befund beurteilen.